Information der Friedhofsverwaltung
Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Sie dienen der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Raguhn-Jeßnitz waren, die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Rituale wie das Pflanzen, Gießen und Pflegen des Grabes, das innere Zwiegespräch mit dem Verstorbenen oder das Ablegen von Blumen, helfen Trauernden dabei, ihren Gefühlen Raum zu geben und so den Verlust zu verarbeiten.
Mit der Anmeldung der Beisetzung akzeptieren die Angehörigen die Rahmenbedingungen der Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Verstirbt ein geliebter Mensch, so kann es verständlicherweise passieren, dass übersehen wird, welche Rechte und auch Pflichten man als Nutzungsberechtigter an einer Grabstelle hat. Es existiert eine Vielzahl an Grabarten. Aus aktuellem Anlass wird insbesondere auf Paragraph 18 Abs. 1 i. V. m. Abs. 6 Doppelwiesenurnengräber der Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz hingewiesen:
„Doppelwiesenurnengräber sind Doppelgrabstätten für Urnenbestattungen, die mit Rasen bedeckt sind und die der Reihe nach belegt und für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden zugeteilt werden.“
„Das Anlegen von individuellen Pflanzbeeten, die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern ist auf den Doppelwiesenurnengräbern nicht gestattet. Das Ablegen von Grabschmuck ist ausschließlich auf der dafür ausgewiesenen Ablagefläche möglich. Das Ablegen von Grabschmuck, Blumen, Pflanzen u. a. auf der Grundplatte der Stele und auf den liegenden Grabmalen; sog. „Gruftplatten“ ist nicht zulässig.“
Wir bitten um Beachtung.
Die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz können Sie persönlich bei der Friedhofsverwaltung einsehen oder auf der Homepage https://www.raguhn-jessnitz.de/de/satzungen-ortsrecht/friedhofssatzung-und-friedhofsgebuehrensatzung-der-stadt-raguhn-jessnitz.html nachlesen.
Zögern Sie nicht, die Sachbearbeiterin Friedhofswesen bei aufkommenden Fragen oder Hinweisen telefonisch (034906/ 412 13), per E-Mail (friedhofswesen@raguhn-jessnitz.de) oder persönlich zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu kontaktieren.
Ihre Friedhofsverwaltung